Alle Artikel
Breisach

Wärmepumpe 2026 in Breisach: Wie viel Förderung gibt es noch wirklich?

Seit Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für Wärmepumpen. Das verunsichert viele Hausbesitzer. In diesem Artikel steht, was sich geändert hat, womit Sie bei einem Einfamilienhaus in Breisach rechnen können und welche Schritte vor dem Antrag nötig sind.

22. Oktober 2026
Nico Brendle

Nico Brendle

Geschäftsführer · GebäudeService Tuncel


Was sich durch das neue Gesetz geändert hat

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das bisherige GEG, umgangssprachlich "Heizungsgesetz", ersetzt. Die 65-%-Regel, nach der neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen mussten, ist gestrichen. Das heißt aber nicht, dass die Förderung wegfällt. Die Grundförderung gibt es nur für Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien. Eine neue Gasheizung dürfen Sie also einbauen, gefördert wird sie nicht.

Die Wärmepumpenförderung läuft weiter, allerdings mit anderen Konditionen. Die BEG-Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst. Die Anträge laufen über das KfW-Programm 458.

Die aktuellen Fördersätze im Überblick

  • Grundförderung: 30 % für alle Antragsberechtigten, ohne weitere Bedingung.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, nur für selbstnutzende Eigentümer und nur beim Austausch bestimmter Altheizungen. Bei Anträgen ab dem 01.02.2027 sinkt er auf 12 %.
  • Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Darüber gibt es keinen Bonus.
  • Förderfähige Kosten: Für die erste Wohneinheit werden maximal 28.000 Euro angesetzt. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag auf 27.250 Euro und danach halbjährlich um weitere 750 Euro.
  • Obergrenze: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro erhalten maximal 80 % Förderquote, alle übrigen maximal 70 %. Der Effizienzbonus entfällt.

Zum Einkommensbonus: Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, zählt das Einkommen einmalig 10.000 € niedriger.

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus in Breisach

Nehmen wir ein selbstgenutztes Einfamilienhaus in Breisach mit einer alten, funktionierenden Gasheizung. Das Angebot für die Wärmepumpe liegt bei 30.000 €. Förderfähig sind davon höchstens 28.000 €. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen beträgt 38.000 €.

  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %
  • Einkommensbonus: 30 %
  • Rechnerisch ergibt das 76 %. Da das Haushaltseinkommen unter 40.000 € liegt, gilt die Förderobergrenze von 80 % — die 76 % bleiben vollständig erhalten.

Der Zuschuss beträgt also 76 % von 28.000 €, das sind 21.280 €. Bei einem Einkommen von 45.000 € entfällt die mittlere Stufe, und es gilt der Einkommensbonus von 10 %. Dann kommen Sie auf 56 % und damit rechnerisch auf rund 15.680 €. Ohne Boni bleiben die 30 % Grundförderung, also 8.400 €. Das sind Beispielrechnungen. Den verbindlichen Betrag legt die KfW im Einzelfall fest.

Mit dem ZVSHK-Förderrechner selbst nachrechnen

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima bietet einen Online-Rechner an. Auf wasserwaermeluft.de und zvshk.de können Hauseigentümer durchrechnen, mit welcher Förderung sie beim Heizungstausch rechnen können. Zusätzlich zeigt der Rechner die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz als Alternative. Beides lässt sich nicht kombinieren: BEG-Förderung und Steuerermäßigung nach § 35c EStG sind für dieselbe Maßnahme nicht gleichzeitig möglich. Der Rechner ist eine unverbindliche Orientierung. Verbindlich bleiben die Förderbedingungen und die Entscheidung der KfW.

Halten Sie dafür Ihre letzten Einkommensteuerbescheide, die Zahl der Wohneinheiten und das Alter Ihrer Heizung bereit.

Diese Schritte kommen vor dem Antrag

Die Reihenfolge entscheidet darüber, ob Sie den Zuschuss bekommen. Der Antrag muss vor dem Vorhabensbeginn im Kundenportal "Meine KfW" gestellt werden, auf Basis einer Bestätigung zum Antrag (BzA).

1. Angebot einholen und Eckdaten klären: Einkommen, Wohneinheiten und Heizungsalter.

2. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Beim Heizungstausch kann auch der Fachunternehmer, der die Anlage einbaut, die BzA erstellen.

3. Vertrag mit Förderklausel schließen: Der Liefer- und Leistungsvertrag wird erst mit der Förderzusage wirksam.

4. Antrag bei der KfW stellen, bevor am Haus gearbeitet wird.

5. Nach der Zusage einbauen lassen: Ab der Zusage läuft ein Bewilligungszeitraum von 36 Monaten.

6. Nachweise einreichen: Der Fachunternehmer erstellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Mit Rechnungen und Zahlungsbelegen im Portal überweist die KfW den Zuschuss nach Prüfung auf Ihr Konto.

Zwei Details sollten Sie kennen. Neu eingebaute Wärmepumpen brauchen eine digitale Schnittstelle zur Anbindung an ein intelligentes Messsystem (iMSys). Und die Nachweise für den neuen Einkommensbonus lassen sich voraussichtlich ab Januar 2027 einreichen. Rechnen Sie bei der Auszahlung also mit etwas Geduld.

So unterstützt GebäudeService Tuncel in Breisach

Als SHK-Betrieb begleitet GebäudeService Tuncel den Weg von der ersten Frage bis zur fertigen Anlage:

  • Beratung vor Ort: Wir sehen uns Ihre bestehende Heizungsanlage an und klären, ob eine Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt.
  • Angebot mit Förderblick: Wir weisen die Kosten so aus, dass sich die förderfähigen Posten nachvollziehen lassen. Eine erste Förderschätzung rechnen wir gemeinsam mit dem ZVSHK-Rechner durch.
  • Antragsunterlagen: Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag und später die Bestätigung nach Durchführung. Außerdem schließen wir den Vertrag mit der nötigen Förderklausel.
  • Installation: Heizungsinstallation und Wärmepumpe kommen aus einer Hand.

Ob Ihr Haus in Breisach in einem späteren Wärmenetz-Gebiet liegt, klären Sie am besten mit der Stadt. Breisach am Rhein war bei der Landesförderung für die freiwillige kommunale Wärmeplanung aufgeführt. Wir besprechen das gern mit Ihnen, bevor Sie sich festlegen.

Jetzt Förderung prüfen lassen

Die Konditionen sinken schrittweise, und der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Es lohnt sich deshalb, früh zu planen. Rufen Sie GebäudeService Tuncel in Breisach an oder schreiben Sie uns. Wir vereinbaren einen Termin bei Ihnen vor Ort, schätzen Ihre mögliche Förderung ein und erstellen ein Angebot, das den Förderantrag von Anfang an berücksichtigt.

Verwandte Artikel

Wärmepumpe 2026 in Breisach: Wie viel Förderung gibt es noch wirklich?