Alte Heizung, neues Gesetz: Was Eigentümer in Breisach jetzt wissen müssen
Das alte Heizungsgesetz gibt es nicht mehr. Viele Hausbesitzer fragen sich deshalb, ob ihre Heizung weiterlaufen darf und ob sich der Tausch jetzt noch lohnt.

Nico Brendle
Geschäftsführer · GebäudeService Tuncel
Was sich geändert hat
Das neue Gebäudegesetz ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Es ersetzt das bisherige Heizungsgesetz in geänderter und umbenannter Form. Die Paragrafen mit der 65-Prozent-Pflicht sind gestrichen. Eine feste Quote für erneuerbare Energien beim Heizungstausch gibt es also nicht mehr.
Eine Einschränkung gehört dazu: Die Rechtslage gilt als nicht ganz sicher. Verfassungs- und europarechtliche Bedenken wurden schon im Gesetzgebungsverfahren erhoben, und eine Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht gilt als wahrscheinlich. Planen Sie deshalb mit Reserven und nicht auf Kante.
Muss meine alte Heizung raus?
Nein. Funktionierende Gas- oder Ölheizungen müssen nicht allein wegen des neuen Gesetzes ausgetauscht werden. Reparaturen bleiben zulässig. Auch die Austauschpflicht für sehr alte Kessel ist weggefallen. Die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen wird gestrichen.
Fällt die Anlage plötzlich aus, gilt: Ist sie nicht mehr zu reparieren und lässt sich kurzfristig keine Alternative einbauen, dürfen Sie eine Gas- oder Ölheizung einsetzen. Die Bio-Treppe greift dann erst zwölf Monate nach dem Einbau.
Faustregel vom Fachbetrieb: Reparieren Sie, solange die Reparatur wirtschaftlich bleibt. Lassen Sie aber früh prüfen, wie lange die Anlage voraussichtlich noch hält. Ein geplanter Tausch ist fast immer günstiger und besser förderbar als ein Notfalltausch im Januar.
Welche Optionen gibt es?
Das Gesetz schreibt keine Technik mehr vor. Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybridheizung und auch neue Gas- oder Ölheizungen sind zulässig, fossile Neuanlagen im Bestand aber nur mit Bio-Treppe.
Neue Gasheizung: Sie ist erlaubt, aber mit Auflage. Ab 2029 müssen mindestens zehn Prozent der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen. Danach folgen 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Die Pflicht liegt beim Eigentümer. Er muss den biogenen Anteil beim Lieferanten einkaufen und nachweisen. Rechnen Sie bei dieser Variante mit höheren Brennstoffkosten.
Wärmepumpe: Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und Pelletkessel fallen nicht unter die Bio-Treppe. Die Wärmepumpe ist auch die Variante mit der höchsten staatlichen Förderung.
Hybridlösung: Sie kombiniert eine Wärmepumpe mit einem Gaskessel für Spitzenlasten. Sie gilt als konform, wenn die Wärmepumpe mindestens 30 Prozent der Leistung des Spitzenlasterzeugers erreicht, bei bivalent-alternativem Betrieb mindestens 40 Prozent. Das passt oft für Altbauten, bei denen eine reine Wärmepumpe noch nicht ohne Weiteres funktioniert.
Pellets: Sie sind rechtlich möglich. Dieses System gehört aber nicht zu den Leistungen von GebäudeService Tuncel. Dazu sollten Sie sich bei einem entsprechenden Fachbetrieb beraten lassen.
Besonderheit in Breisach: Fernwärme prüfen
Bevor Sie sich festlegen, sollten Sie die Lage vor Ort klären. Für Breisach liegt laut Energieagentur Regio Freiburg ein fertiggestellter Wärmeplan vor. Das Fernwärmenetz wird parallel ausgebaut. Die Leitungsarbeiten haben in der Colmarer Straße begonnen, danach folgen Kaiserstuhlstraße, Elsässer Allee und Müllheimer Straße. Nach aktuellem Planungsstand soll die Wärmeversorgung der neu erschlossenen Bereiche ab 2029 starten.
Wohnen Sie in einem dieser Quartiere, lohnt sich vor einer Entscheidung die Nachfrage beim Versorger. Alle anderen Breisacher Eigentümer sollten Wärmepumpe, Hybrid und Gas nüchtern vergleichen.
So gehen Sie vor
1. Bestand prüfen: Alter, Zustand, Verbrauch und Heizkörper bzw. Vorlauftemperatur.
2. Reparatur oder Tausch abwägen: Eine Reparatur ist solange sinnvoll, wie sie wirtschaftlich bleibt.
3. Förderung vor dem Vertrag klären: Fragen Sie vor der Unterschrift, wie der Antrag zeitlich ablaufen muss. Nur so geht kein Zuschuss verloren.
4. Betriebskosten vergleichen: Neben dem Anschaffungspreis zählen die Brennstoffkosten, auch durch die Bio-Treppe ab 2029.
Beratung in Breisach
Unsicher, ob Ihre Heizung noch ein paar Jahre durchhält oder ob sich ein Umstieg jetzt lohnt? GebäudeService Tuncel in Breisach schaut sich Ihre Anlage vor Ort an. Wir prüfen, ob eine Reparatur sinnvoll ist, ob eine Wärmepumpe oder Hybridlösung zu Ihrem Haus passt und worauf es bei einer möglichen Förderung ankommt. Gasinstallation und Heizungsinstallation aus einer Hand gehören ebenso dazu.
Rufen Sie GebäudeService Tuncel in Breisach an oder schreiben Sie uns. Wir vereinbaren einen Termin und erklären Ihnen die Optionen verständlich, damit Sie entscheiden können, bevor die Heizung im Winter ausfällt.
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